DSGVO: Erste Hilfe beim Ausschluss von Europäern durch US-Webseiten

DSGVO: Erste Hilfe beim Ausschluss von Europäern durch US-Webseiten

Wie Hei­se heu­te mel­det, pas­siert gera­de genau das, was bereits befürch­tet wor­den war: Weil sie kei­ne Lust haben, kon­form zur DSGVO zu sein, oder Kon­se­quen­zen fürch­ten, haben US-Web­sei­ten (aktu­ell die von Zei­tun­gen) damit ange­fan­gen, Nut­zer aus dem euro­päi­schen Raum anhand ihrer IP-Adres­se zu blo­ckie­ren. Das dürf­te nur der Anfang sein, ver­mut­lich wer­den noch vie­le wei­te­re inter­na­tio­na­le Web­an­ge­bo­te dazu über­ge­hen, das­sel­be zu tun. Auch hier zeigt sich wie­der mal eins der zahl­lo­sen Defi­zi­te einer hand­werk­lich schlecht gemach­ten Ver­ord­nung, die so tut, als gäbe es im Inter­net nur Europa.

Doch Hil­fe ist nah. Will man die Sei­ten wie­der sehen, muss man halt eine IP-Adres­se haben, die aus dem nicht-euro­päi­schen Raum kommt. Das ist simp­ler, als man viel­leicht den­ken mag:

Zum einen kann man im Brow­ser eine Pro­xy-Erwei­te­rung nut­zen. Die lei­tet bei Akti­vie­rung die Anfra­gen über einen Pro­xy-Ser­ver, der dazu führt, dass die von außen erkenn­ba­re eige­ne IP-Adres­se aus einem Land außer­halb der EU kommt, für Web­sei­ten­an­bie­ter aus den USA ist das schlau­er­wei­se eine aus den Ver­ei­nig­ten Staa­ten. Man soll­te sich dar­über im Kla­ren sein, dass so ein Pro­xy-Anbie­ter die über den Ser­ver gelei­te­ten Anfra­gen und Daten sehen könn­te, solan­ge die nicht SSL-ver­schlüs­selt sind. Man soll­te sich also für ein Plugin von einem seriö­sen Anbie­ter ent­schei­den. Eine Goog­le-Suche hilft hier wei­ter (bei­spiels­wei­se: Pro­xy-Plugin Browsername).

Die ande­re Alter­na­ti­ve ist die Nut­zung eines VPN-Dienst­leis­ters. Die bie­ten einen Ser­vice, bei dem man sich mit einer Cli­ent­soft­ware an eben einem VPN (Vir­tu­al Pri­va­te Net­work) anmel­det, durch das danach die Daten des Inter­net­ver­kehrs getun­nelt wer­den. Der Effekt ist danach der­sel­be: Man surft mit einer IP aus einem ande­ren Land. Hier gilt das­sel­be wie für Pro­xies: Der Anbie­ter soll­te ver­trau­ens­wür­dig sein. Auch hier hilft eine Goog­le-Suche weiter.

Ein wei­te­rer posi­ti­ver Neben­ef­fekt ist, dass die »ech­te« eige­ne IP-Adres­se auf die­se Wei­se nicht mehr erkenn­bar ist.

Für weni­ger tech­ni­kaf­fi­ne Nut­zer dürf­te die ers­te Vari­an­te mit einer Brow­ser-Erwei­te­rung via Pro­xy-Ser­ver die deut­lich ein­fa­cher umzu­set­zen­de Vari­an­te sein. Die VPN-Vari­an­te hat den Vor­teil, dass man dar­über auch ande­re Ange­bo­te nut­zen kann, die per Geo­lo­ca­ti­on via IP für Nut­zer aus ande­ren Län­dern gesperrt sind.