Das Urteil des EuGH zu Facebook-Seiten

Die Panik um die DSGVO ist kaum vor­bei, da kommt es erneut knüp­pel­di­cke. Der Euro­päi­sche Gerichts­hof urteil­te heu­te, dass Sei­ten­be­trei­ber auf Face­book durch­aus mit­ver­ant­wort­lich sind, was den Daten­schutz angeht. Das ist die Kurz­fas­sung, Lang­fas­sun­gen wer­den wir in den nächs­ten Tagen und Wochen zuhauf zu sehen bekommen.

RA Chris­ti­an Sol­me­cke (ansons­ten von mir eher geschätzt) fängt auch gleich mal mit der Panik­ma­che an und behaup­tet, dass FB-Sei­ten nicht mehr rechts­si­cher betrie­ben wer­den kön­nen.

Deut­lich mehr Ver­trau­en habe ich in RA Schwen­ke (der ist einer von den Guten!), der das Gan­ze deut­lich dif­fe­ren­zier­ter betrach­tet und in sei­nem Bei­trag jede Men­ge Infor­ma­tio­nen zum The­ma lie­fert, die ich für deut­lich fun­dier­ter hal­te, als die Panikmache.

Per­sön­li­cher Kom­men­tar: Jetzt ist das Heu­len und Zäh­ne­klap­pern wie­der groß, ins­be­son­de­re auch bei all jenen, die hoff­ten, dass der Stress mit der DSGVO-Umset­zung jetzt durch ist. Und erst recht bei jenen, die dum­mer­wei­se (anders kann man das gar nicht sagen) ihre Web­prä­sen­zen wegen der DSGVO geschlos­sen haben und statt­des­sen auf Face­book umzo­gen. Dumm gelau­fen, aber man hät­te dar­auf kom­men kön­nen, dass Zucker­bergs Platt­form nun nicht eben ein Mus­ter­bei­spiel an Daten­schutz­kon­for­mi­tät darstellt.

Per­sön­lich fin­de ich das Urteil pri­ma, denn es ist weder rea­li­täts­fern noch uner­war­tet. Face­book küm­mert sich einen feuch­ten Dreck um Daten­schutz und alle neh­men es hin. Natür­lich ins­be­son­de­re auch die, die es nut­zen. Es muss­te aber end­lich mal was pas­sie­ren und das wird es auf­grund des Urteils jetzt garan­tiert, denn auch Zucker­berg und die FB-Chef­eta­ge kön­nen es sich nicht erlau­ben, einen gigan­ti­schen Hau­fen Kun­den in Euro­pa zu ver­lie­ren. Sie wer­den sich also irgend etwas ein­fal­len las­sen müs­sen, um nicht nur in die­ser Hin­sicht datenschutzkonform(er) zu wer­den. Und das schnell.

Und: Ich habe es an ande­rer Stel­le bereits mehr­fach betont: Wer sich als Infor­ma­ti­onme­di­um für sein Geschäft aus­schließ­lich an einen Anbie­ter als Darstellungs‑, Sicht­bar­keits- und Wer­be­platt­form bin­det, der ist selbst schuld. Denn Face­book kann tun und las­sen, was Zuck will. Bei­spiels­wei­se eure Sicht­bar­keit beschrän­ken (wie immer wie­der pas­siert, damit ihr für Sicht­bar­keit bezahlt) oder Bei­trä­ge nach Guts­her­ren­art löschen. Kommt es tat­säch­lich zum Schlimms­ten, und deut­sche Gerich­te bestä­ti­gen, dass FB-Sei­ten nicht rechts­si­cher betrie­ben wer­den kön­nen, seid ihr eure Face­book-Prä­senz los, ohne Alter­na­ti­ve, um Sicht­bar­keit herzustellen.

Des­we­gen habe ich schon immer gesagt: Eige­ne Domain mit eige­ner Web­sei­te und auf Face­book nur cross­pos­ten. Wenn ihr die eige­ne Sei­te immer schön mit rele­van­tem Inhalt befüllt, wer­det ihr auch bei Goog­le sicht­bar. Und Inter­ak­ti­on mit Nut­zern geht auch dort, wenn auch nicht ganz so inter­ak­tiv wie auf sozia­len Medi­en. Wer Angst vor der DSGVO hat, muss im Zwei­fels­fall in einen Anwalt und eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung investieren.

Bis auf wei­te­res blei­ben wir aber alle mal ganz ent­spannt und war­ten ab, was deut­sche Gerich­te zu dem The­ma ent­schei­den wer­den. Dann ist immer noch Zeit Panik zu schie­ben, und in gro­ßem Umfang Face­book-Sei­ten zu löschen. Oder eben nicht.

Und: Wer weiß, viel­leicht erwächst ja auch aus die­ser Kri­se mal wie­der ein neu­er Anbie­ter im Bereich Social Media.

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