Das Urteil des EuGH zu Facebook-Seiten

Die Panik um die DSGVO ist kaum vorbei, da kommt es erneut knüppeldicke. Der Europäische Gerichtshof urteilte heute, dass Seitenbetreiber auf Facebook durchaus mitverantwortlich sind, was den Datenschutz angeht. Das ist die Kurzfassung, Langfassungen werden wir in den nächsten Tagen und Wochen zuhauf zu sehen bekommen.
RA Christian Solmecke (ansonsten von mir eher geschätzt) fängt auch gleich mal mit der Panikmache an und behauptet, dass FB-Seiten nicht mehr rechtssicher betrieben werden können.
Deutlich mehr Vertrauen habe ich in RA Schwenke (der ist einer von den Guten!), der das Ganze deutlich differenzierter betrachtet und in seinem Beitrag jede Menge Informationen zum Thema liefert, die ich für deutlich fundierter halte, als die Panikmache.
Persönlicher Kommentar: Jetzt ist das Heulen und Zähneklappern wieder groß, insbesondere auch bei all jenen, die hofften, dass der Stress mit der DSGVO-Umsetzung jetzt durch ist. Und erst recht bei jenen, die dummerweise (anders kann man das gar nicht sagen) ihre Webpräsenzen wegen der DSGVO geschlossen haben und stattdessen auf Facebook umzogen. Dumm gelaufen, aber man hätte darauf kommen können, dass Zuckerbergs Plattform nun nicht eben ein Musterbeispiel an Datenschutzkonformität darstellt.
Persönlich finde ich das Urteil prima, denn es ist weder realitätsfern noch unerwartet. Facebook kümmert sich einen feuchten Dreck um Datenschutz und alle nehmen es hin. Natürlich insbesondere auch die, die es nutzen. Es musste aber endlich mal was passieren und das wird es aufgrund des Urteils jetzt garantiert, denn auch Zuckerberg und die FB-Chefetage können es sich nicht erlauben, einen gigantischen Haufen Kunden in Europa zu verlieren. Sie werden sich also irgend etwas einfallen lassen müssen, um nicht nur in dieser Hinsicht datenschutzkonform(er) zu werden. Und das schnell.
Und: Ich habe es an anderer Stelle bereits mehrfach betont: Wer sich als Informationmedium für sein Geschäft ausschließlich an einen Anbieter als Darstellungs‑, Sichtbarkeits- und Werbeplattform bindet, der ist selbst schuld. Denn Facebook kann tun und lassen, was Zuck will. Beispielsweise eure Sichtbarkeit beschränken (wie immer wieder passiert, damit ihr für Sichtbarkeit bezahlt) oder Beiträge nach Gutsherrenart löschen. Kommt es tatsächlich zum Schlimmsten, und deutsche Gerichte bestätigen, dass FB-Seiten nicht rechtssicher betrieben werden können, seid ihr eure Facebook-Präsenz los, ohne Alternative, um Sichtbarkeit herzustellen.
Deswegen habe ich schon immer gesagt: Eigene Domain mit eigener Webseite und auf Facebook nur crossposten. Wenn ihr die eigene Seite immer schön mit relevantem Inhalt befüllt, werdet ihr auch bei Google sichtbar. Und Interaktion mit Nutzern geht auch dort, wenn auch nicht ganz so interaktiv wie auf sozialen Medien. Wer Angst vor der DSGVO hat, muss im Zweifelsfall in einen Anwalt und eine Rechtsschutzversicherung investieren.
Bis auf weiteres bleiben wir aber alle mal ganz entspannt und warten ab, was deutsche Gerichte zu dem Thema entscheiden werden. Dann ist immer noch Zeit Panik zu schieben, und in großem Umfang Facebook-Seiten zu löschen. Oder eben nicht.
Und: Wer weiß, vielleicht erwächst ja auch aus dieser Krise mal wieder ein neuer Anbieter im Bereich Social Media.